Der Mensch hat gelernt, von der Natur zu lernen und mit ihr zu leben. Den eigenen Akku im Grünen auftanken, Tiere beobachten, den Kopf abschalten - Ruhe finden.
Schaffen Sie sich Ihre eigene Naturoase vor der Haustür und bieten vielen Insekten, Vögeln und Kleinsäugern ein Zuhause.
Bauen und leben im Einklang mit dem Artenschutz - nicht nur unmöglich, sondern eine wunderbare Möglichkeit!
Artenschutz in der Bauphase: Abriss, Anbau, Restaurierung, Renovierung, Neubau
Ihr Gebäude kann vielfältige Lebensräume bieten und sind daher von besonderer Bedeutung für sogenannte Kulturfolger. Das sind Tiere, die sich in der Nähe des Menschen wohl fühlen und von ihnen profitieren. Einige davon zählen zu den nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützten Arten (z. B. Vögel & Fledermäuse)...
Bäume sind nicht nur per se wichtig in unserer Landschaft. Sie können ebenfalls wichtige Lebensstätten für besonders geschützte Tiere darstellen. So gilt z. B. eine Spechthöhle als ganzjährig geschützt, auch wenn der Specht bereits ausgezogen ist. Der vom Specht geschaffene Lebensraum kann das gesamte Jahr über von anderen Arten als "zu Hause" genutzt werden...
Der Rückgang an Freiflächen bedeutet auch den Rückgang dessen als Lebensraum. Dies spielt z. B. eine Rolle für den Maulwurf als nach BNatSchG besonders geschützte Tierart. In der Bauvorbereitung sollten daher Vorkehrungen getroffen werden, den friedlichen Gesellen zum Gehen zu bitten...
Den Artenschutz sollte man bereits in der Planung einbeziehen, denn jedes Gebäude hat einen Einfluss auf die Natur und auf Tiere. Besonders bedeutend sind in der modernen Architektur großflächige Fensterfronten. Stichwort lautet hier: Vogelschlag. Vögel prallen vermehrt gegen Scheiben, die die Umgebung (Büsche, Bäume, naturnahe Strukturen) widerspiegeln. Inzwischen gibt es verschiedene Studien zu geeigneten und ebenso ungeeigneten Maßnahmen, den Vogelschlag zu dezimieren.
Trotz aller Vorsicht oder Unwahrscheinlichkeit, kann es vorkommen, dass Sie während der Bauphase doch auf geschützte Tierarten stoßen. Ich berate Sie gern, wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten und trete für Sie mit der Naturschutzbehörde in Kontakt. Gemeinsam finden wir eine Lösung...
Mit Kleinigkeiten kann man in puncto Artenschutz bereits viel erreichen. Es fängt allein bei einem strukturreichen Garten an und geht über Nistkästen weit hinaus. Sollte Ihr Bauvorhaben artenschutzrechtlich betroffen sein, so gilt es, das Ausmaß darzustellen und ein gewissen Gleichgewicht herzustellen. Werden Lebensräume unwiederbringlich zerstört, müssen sogenannte Ersatzhabitate geschaffen werden...